Krankenkassen belohnen Gesundheitsvorsorge - individuelle Nachfrage erforderlich
Krankenkassen entwickeln nur mit kompetenten Partnern Gesundheitspakete, von dessen Qualität und Professionalität Sie überzeugt sind. Die Inhalte der Vorsorgeprogramme werden in festen Kurseinheiten aus Bewegung / Entspannung zusammengestellt. Sie erhalten das Gütesiegel „zertifiziert nach dem Leitfaden der gesetzlichen Krankenversicherungen“.
Im Vital Spa des Staatsbades sind die Gesundheitspakete von der AOK zertifiziert. Die Kurseinheiten Bewegung/Entspannung/Ernährung sind deshalb, mit maximal 150 €, auch durch Ihre Krankenkasse zuschussfähig, eine Festlegung auf eine bestimmte Krankenkasse gibt es nicht. Fragen Sie bitte telefonisch vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse nach dem Gesundheitsbonus!
Kein Antrag, keine Kurbewilligung - Sie fragen Ihre Krankenkasse ob auch sie, wie viele Ihrer Mitbewerber einen Zuschuss zahlt, wir erstellen für Sie zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Sie buchen über unser kostenfreies Service-Tel.: 0 800/99 11 999.
Wir kümmern uns um alles Weitere für Sie, während Sie sich auf das gesunde Ganzkörperprogramm in Bad Brückenau freuen können.
Kurbewilligung - Auf einen Blick
Die ambulante Kur - Auf einen Blick
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Leistung der Beihilfe
Die stationäre Kur - Auf einen Blick
Kurort Bad Brückenau und Einrichtung mit dem Kostenträger abstimmen
Die gewählte Kureinrichtung (Klinik) bestätigt den Anreisetermin
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungen
Leistung der Beihilfe
Die Privatkur - Auf einen Blick
Gesundheitsvorsorge mit Zuschuss
Ihre Eigeninitiative wird auf Nachfrage von Krankenkassen belohnt, und sie beteiligen sich sogar an den Kosten – die eine mehr, die andere weniger.
Gut kombiniert: Urlaub & Gesundheit
Verbinden doch auch Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Viele unserer Gäste verbringen ihren Urlaub in Bad Brückenau und nutzen während dieser Zeit die Therapieeinrichtungen und -angebote, die unser traditioneller Kurort bietet. Schon eine Serie von Anwendungen kann Linderung geben und vorbeugend die Gesundheit schützen.
Bringen Sie doch Ihre Verordnung (früher Rezept) für Bäder, Massagen, Gymnastik oder Moorpackungen einfach mit nach Bad Brückenau. Selbstzahler legen uns einfach ihr Privatrezept mit den formulierten Verordnungen vor.
Das macht Ihr Hausarzt
Er stellt „Heilmittelverordnung 13“ aus, z. B. für Massagen, Packungen, Krankengymnastik, und vermerkt den Behandlungsbeginn.
Das macht Bad Brückenau
Wir legen für Sie die Termine fest und führen die Behandlung durch. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Ihr Eigenanteil: 10% der Kurmittelkosten und 10,00 € je Verordnung (Rezept).
Wir sind für Sie da!
Gäste-Information
Kostenfreies Service-Telefon: 0 800/99 11 999
Wir beraten Sie gerne!
So geht’s
Der Weg zu einer Kur - führt zuerst zu Ihrem Hausarzt, er bestätigt mit einem Attest die medizinische Notwendigkeit, Ihre Krankenkasse hat das Antragsformular und genehmigt Ihre ambulante Kur.
Sie haben eine Ablehnung erhalten ohne vorherige medizinische Untersuchung? Eine Kur ist Ihr gutes Recht, deshalb legen Sie in jedem Fall Widerspruch ein. Ihr Hausarzt ist sicher gerne behilflich und begründet den Widerspruch.