Absatzförderung und Information

Der gesamte Präsentation der Arrangements – die Darstellung der Inhalte/ Leistungsbausteine – dient lediglich der Absatzförderung und Information. Die Staatliche Kurverwaltung übermittelt das Angebot. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber der Staatlichen Kurverwaltung geltend gemacht werden. Vertragspartner ist immer der jeweilige Leistungsträger.

Wir treten für die Unterkunftsleistungen und alle anderen Fremdleistungen lediglich als Vermittler auf und sind keine Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes. Die Kosten hierfür werden in fremdem Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt.

Leistungsträger und damit Vertragspartner der Pauschalarrangements sind im Einzelnen:

  1. für Unterkunft und Verpflegung: der jeweilige Unterkunftsbetrieb (siehe hierzu Gastaufnahmevertrag, Beherbergungsvertrag)
  2. für die ärztliche Behandlung: der Arzt
  3. für Therapieanwendungen: der jeweilige Anbieter
  4. für Wellness-, Beautyleistungen: der jeweilige Anbieter
  5. für Freizeitaktivitäten: der Anbieter der jeweiligen Einzelaktivität
  6. für Transfer-Leistungen: das ausführende Unternehmen
  7. für Kurtaxe/bzw. Kurbeitrag: die Staatliche Kurverwaltung bzw. Tourist-Information
     
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KLEINOD
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