Der gesamte Inhalt der Pauschalarrangements – die Leistungsbausteine – dienen lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber der Staatlichen Kurverwaltung und Tourist-Information geltend gemacht werden.
Sie treten für die Unterkunftsleistungen und alle anderen Fremdleistungen lediglich als Vermittler auf und sind keine Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes. Die Kosten hierfür werden in fremdem Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt.
Leistungsträger und damit Vertragspartner der Pauschalarrangements sind im Einzelnen:
- für Unterkunft und Verpflegung: der jeweilige Unterkunftsbetrieb (siehe hierzu Gastaufnahmevertrag, Beherbergungsvertrag)
- für die ärztliche Behandlung: der Arzt
- für Therapieanwendungen: der jeweilige Anbieter
- für Wellness-, Beauty- und Coiffeurleistungen: der jeweilige Anbieter
- für Freizeitaktivitäten: der Anbieter der jeweiligen Einzelaktivität
- für Transfer-Leistungen: das ausführende Unternehmen
- für Kurtaxe/Kurbeitrag: die Staatliche Kurverwaltung bzw. Tourist-Information