Der gesamte Präsentation der Arrangements – die Darstellung der Inhalte/ Leistungsbausteine – dient lediglich der Absatzförderung und Information. Die Staatliche Kurverwaltung übermittelt das Angebot. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber der Staatlichen Kurverwaltung geltend gemacht werden. Vertragspartner ist immer der jeweilige Leistungsträger.