Der gesamte Inhalt der Pauschalarrangements – die Leistungsbausteine – dienen lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber der Staatlichen Kurverwaltung und Tourist-Information geltend gemacht werden.
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