Allerdings muss der Steuerzahler durch ein Attest nachweisen, dass die Kur medizinisch notwendig ist. Eine Kopie der Zusage der Krankenkasse, dass Beihilfen und Zuschüsse gewährt werden, reicht aber auch. Ansetzen kann man Arztkosten, Kurmittel, aber auch die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Kur, Kurtaxe und in angemessener Höhe sogar das Trinkgeld. Auch Übernachtungskosten und der Mehraufwand für Verpflegung können auf die Liste gesetzt werden, allerdings wird eine Haushaltsersparnis von 20% abgezogen.
Für Präventionsmaßnahmen also Gesundheitsvorsorge - Programme, kann man von den Krankenkassen einen Bonus von 150,00 € bekommen. Einzige Voraussetzung, das Angebot muss von den Krankenkassen anerkannt sein. Ganz ohne Kurantrag, eine Teilnahmebestätigung reicht aus, ist so ein Gesundheitsurlaub im bayerischen Bad Brückenau möglich.
Infos und Kataloge:
Gäste-Information der Staatlichen Kurverwaltung, Heinrich-von-Bibra-Straße 25, 97769 Bad Brückenau,
Tel. 0800/ 99 11 999, Fax 0 97 41/ 802-840,
Email: staatsbad@badbrueckenau.com, www.badbrueckenau.com